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Notarkostenrechner

Berechnen Sie die Notar- und Grundbuchkosten für Ihren Immobilienkauf – inklusive Grundschuldbestellung und Mehrwertsteuer. Alle Gebühren nach GNotKG.

400.000 €
50.000 €2.000.000 €
320.000 €
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Kostenverteilung

Notargebühren
MwSt
Grundbuchkosten

Hinweis: Die Berechnung basiert auf der GNotKG-Gebührentabelle B. Tatsächliche Kosten können je nach Notar und Vertragskonstellation abweichen. Mehrwertsteuer fällt nur auf Notargebühren an, nicht auf Grundbuchkosten.

Ihre Notar- & Grundbuchkosten

Gesamtkosten

4.030 €

ca. 1,0 % vom Kaufpreis

Notargebühren

Beurkundung Kaufvertrag (2,0-fach)1.270 €
Vollzug des Vertrags (0,5-fach)318 €
Betreuungstätigkeit (0,5-fach)318 €
Grundschuldbestellung (1,0-fach)515 €
Zwischensumme Notargebühren2.420 €
+ MwSt 19 %460 €

Grundbuchkosten

Eintragung Eigentümer (1,0-fach)635 €
Eintragung Grundschuld (1,0-fach)515 €
Zwischensumme Grundbuch1.150 €
Gesamtkosten Notar + Grundbuch4.030 €
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Welche Notarkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ist nach § 311b BGB gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Notar ist der Kaufvertrag nichtig. Die anfallenden Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert – bei einem Immobilienkauf in der Regel der Kaufpreis. Insgesamt sollten Käufer ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten einplanen.

GNotKG: So berechnen sich Notargebühren

Die Notargebühren werden als Vielfaches einer Grundgebühr berechnet, die sich aus der Gebührentabelle B des GNotKG ergibt. Der Geschäftswert entspricht dem Kaufpreis der Immobilie. Für die Beurkundung des Kaufvertrags fällt eine 2,0-Gebühr an. Hinzu kommen eine 0,5-Gebühr für den Vollzug (Einholen von Genehmigungen, Löschungsbewilligungen) sowie eine 0,5-Gebühr für die Betreuungstätigkeit (Überwachung der Kaufpreiszahlung, Eigentumsumschreibung). Auf alle Notargebühren fallen 19 % Mehrwertsteuer an.

Grundbuchkosten: Eigentumsumschreibung und Grundschuld

Die Grundbuchkosten sind von den Notargebühren getrennt zu betrachten. Für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch fällt eine 1,0-Gebühr nach Gebührentabelle B des GNotKG an, wobei der Geschäftswert dem Kaufpreis entspricht. Für die Eintragung einer Grundschuld berechnet das Grundbuchamt ebenfalls eine 1,0-Gebühr, hier bezogen auf den Grundschuldbetrag. Grundbuchgebühren sind hoheitliche Gebühren und daher nach § 4 Nr. 8 UStG mehrwertsteuerfrei.

Grundschuldbestellung bei Finanzierung

Wird die Immobilie über ein Bankdarlehen finanziert, verlangt die Bank die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit. Für die notarielle Beurkundung der Grundschuldbestellung berechnet der Notar eine 0,5-Gebühr, wobei der Geschäftswert dem Grundschuldbetrag entspricht. Hinzu kommt die Grundbuchgebühr für die Eintragung der Grundschuld (1,0-Gebühr). Die Kosten der Grundschuldbestellung trägt gemäß § 448 Abs. 2 BGB der Käufer.

Tipp: Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Der Umfang der Beratungsleistung kann jedoch variieren – ein erfahrener Notar erklärt Ihnen den Kaufvertrag ausführlich und weist auf Risiken hin.

Häufige Fragen zu Notarkosten

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags. Die Kosten für die Grundschuldbestellung trägt ebenfalls der Käufer, da die Grundschuld zur Absicherung seiner Finanzierung dient. Die Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers zahlt hingegen der Verkäufer.

Wie hoch sind die Notarkosten in Prozent vom Kaufpreis?

Notar- und Grundbuchkosten zusammen betragen ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe richtet sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und ist gesetzlich festgelegt – es gibt keinen Verhandlungsspielraum bei den Gebühren.

Kann ich Notarkosten steuerlich absetzen?

Bei einer selbstgenutzten Immobilie sind Notarkosten nicht steuerlich absetzbar. Bei einer Kapitalanlage gehören die Notar- und Grundbuchkosten zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage nach § 7 EStG. Die Grundschuldbestellungskosten können als Finanzierungskosten sofort abzugsfähig sein.

Was ist der Unterschied zwischen Notarkosten und Grundbuchkosten?

Notarkosten sind die Vergütung des Notars für die Beurkundung – sie unterliegen der Mehrwertsteuer (19 %). Grundbuchkosten sind hoheitliche Gebühren für Eintragungen im Grundbuch (Eigentumswechsel, Grundschuld) – sie sind mehrwertsteuerfrei. Beide richten sich nach dem GNotKG.

Wann werden die Notarkosten fällig?

Die Notarrechnung wird in der Regel 2–4 Wochen nach der Beurkundung zugestellt. Die Grundbuchkosten werden separat vom Grundbuchamt in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit der Notarkosten ist unabhängig vom Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) – Gebührentabelle B, Notargebühren und Grundbuchgebühren
  • • Grundbuchordnung (GBO) – Verfahren der Eigentumsumschreibung und Grundschuldeintragung
  • • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 448 Abs. 2 Kosten der Beurkundung
  • • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 311b Formvorschrift für Grundstücksverträge
  • • Einkommensteuergesetz (EStG) – § 7 Absetzung für Abnutzung (AfA)
  • • Umsatzsteuergesetz (UStG) – § 4 Nr. 8 Befreiung hoheitlicher Gebühren von der MwSt

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