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Baufinanzierung

Forward-Darlehen: Zinsen sichern für die Anschlussfinanzierung

Schwabenhyp Redaktion Veröffentlicht am 15. Februar 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz & knapp

Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen den heutigen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst in 12–60 Monaten beginnt. Der Forward-Aufschlag beträgt ca. 0,01–0,03 Prozentpunkte pro Monat Vorlaufzeit. Es lohnt sich besonders, wenn Ihre Zinsbindung in 12–36 Monaten ausläuft und Sie steigende Zinsen erwarten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen den aktuellen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst in der Zukunft beginnt – typischerweise in 12 bis 60 Monaten. Der Begriff “Forward” (englisch für “vorwärts”) beschreibt genau das: Sie vereinbaren heute den Zinssatz für morgen.

Das ist besonders interessant, wenn Sie befürchten, dass die Zinsen bis zum Ablauf Ihrer aktuellen Zinsbindung steigen könnten.

Wie funktioniert ein Forward-Darlehen?

  1. Ihre aktuelle Zinsbindung läuft z.B. in 24 Monaten aus
  2. Sie schließen heute ein Forward-Darlehen ab und sichern den aktuellen Zinssatz
  3. Für die Wartezeit zahlen Sie einen Forward-Aufschlag (ca. 0,01-0,03 % pro Monat Vorlaufzeit)
  4. Nach 24 Monaten löst das Forward-Darlehen Ihr altes Darlehen ab
  5. Sie zahlen den vereinbarten Zinssatz – unabhängig davon, wo die Marktzinsen dann stehen

Forward-Aufschlag: Was kostet die Zinssicherung?

Der Forward-Aufschlag ist der Preis für die Zinssicherung. Er liegt typischerweise bei 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit.

VorlaufzeitForward-Aufschlag (ca.)Beispielzins*
12 Monate0,12 – 0,24 %3,47 – 3,59 %
24 Monate0,24 – 0,48 %3,59 – 3,83 %
36 Monate0,36 – 0,72 %3,71 – 4,07 %
48 Monate0,48 – 0,96 %3,83 – 4,31 %
60 Monate0,60 – 1,20 %3,95 – 4,55 %

Basiszins: 3,35 % (10 Jahre Zinsbindung, Stand Februar 2026)

Wichtig: Einige Banken bieten die ersten 12 Monate Vorlaufzeit ohne Forward-Aufschlag an. Fragen Sie gezielt danach – das kann einen erheblichen Unterschied machen.

Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Es lohnt sich, wenn:

  • Ihre Zinsbindung in 12-36 Monaten ausläuft
  • Sie mit steigenden Zinsen rechnen
  • Sie Planungssicherheit wünschen
  • Die aktuelle Restschuld hoch ist (je höher, desto mehr wirkt sich ein Zinsanstieg aus)

Es lohnt sich eher nicht, wenn:

  • Die Vorlaufzeit über 36 Monate liegt (hoher Forward-Aufschlag)
  • Sie mit fallenden Zinsen rechnen
  • Ihre Restschuld sehr gering ist
  • Sie ohnehin bald vollständig tilgen

Eine aktuelle Einschätzung zur Zinsentwicklung finden Sie in unserem Bauzinsen-Ratgeber 2026.

Alternativen zum Forward-Darlehen

Prolongation

Die einfachste Option: Sie verlängern einfach bei Ihrer aktuellen Bank. Vorteil: Kein Aufwand. Nachteil: Oft nicht die besten Konditionen, da die Bank weiß, dass Sie bequem sind.

Umschuldung

Sie wechseln zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen. Vorteil: Oft die günstigsten Zinsen. Nachteil: Neuer Grundbucheintrag nötig (Kosten ca. 0,2-0,5% der Darlehenssumme).

Bausparvertrag als Zinssicherung

Ein Bausparvertrag kann ebenfalls der Zinssicherung dienen. Vorteil: Garantierter Darlehenszins. Nachteil: Ansparphase nötig, oft weniger flexibel.

VarianteVorlaufzeitKostenFlexibilität
Forward-Darlehen12-60 MonateForward-AufschlagMittel
Prolongation0 MonateKeineSehr hoch
Umschuldung0 MonateGrundbuchamtHoch
BausparvertragJahreAbschlussgebührNiedrig

Rechenbeispiel

Situation: Restschuld 200.000 €, Zinsbindung läuft in 24 Monaten aus.

Ohne Forward-Darlehen (Annahme: Zinsen steigen um 0,5 %):

  • Neuer Zinssatz: 3,85 %
  • Monatliche Rate: 975 €
  • Zinskosten in 10 Jahren: 57.120 €

Mit Forward-Darlehen (Forward-Aufschlag 0,30 %):

  • Gesicherter Zinssatz: 3,65 %
  • Monatliche Rate: 942 €
  • Zinskosten in 10 Jahren: 53.280 €
  • Ersparnis: 3.840 €

Falls die Zinsen wider Erwarten fallen, hätten Sie mit dem Forward-Darlehen etwas mehr bezahlt. Das ist der Preis für die Sicherheit.

Tipps für das Forward-Darlehen

  1. Frühzeitig planen: Beobachten Sie die Zinsentwicklung mindestens 2-3 Jahre vor Ablauf Ihrer Zinsbindung
  2. Mehrere Angebote einholen: Forward-Aufschläge variieren stark zwischen Banken
  3. 12 Monate kostenlos nutzen: Viele Banken bieten 12 Monate Forward-Zeit ohne Aufschlag
  4. Tilgungssatz anpassen: Nutzen Sie die Anschlussfinanzierung als Gelegenheit, den Tilgungssatz zu erhöhen
  5. Sondertilgungsrecht vereinbaren: Auch beim Forward-Darlehen wichtig

Fazit

Das Forward-Darlehen ist ein sinnvolles Instrument zur Zinssicherung, wenn Ihre Zinsbindung in den nächsten 12-36 Monaten ausläuft. Der Forward-Aufschlag ist der Preis für Ihre Planungssicherheit. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Angebote, da die Aufschläge zwischen den Banken erheblich variieren.

Häufige Fragen

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen sichert den aktuellen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst in 12–60 Monaten beginnt. Sie vereinbaren heute die Konditionen, das Darlehen wird aber erst nach Ablauf der Vorlaufzeit ausgezahlt.

Wie hoch ist der Forward-Aufschlag?

Der Forward-Aufschlag liegt bei ca. 0,01–0,03 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit. Bei 24 Monaten Vorlaufzeit ergibt sich ein Aufschlag von ca. 0,24–0,48 %. Einige Banken bieten die ersten 12 Monate ohne Aufschlag an.

Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn Ihre Zinsbindung in 12–36 Monaten ausläuft, Sie mit steigenden Zinsen rechnen und Planungssicherheit wünschen. Bei einer Vorlaufzeit von über 36 Monaten wird der Aufschlag oft zu hoch.

Was passiert, wenn die Zinsen nach Abschluss des Forward-Darlehens sinken?

Sie sind an den vereinbarten Zinssatz gebunden, auch wenn die Marktzinsen zwischenzeitlich sinken. Ein Forward-Darlehen ist eine Zinswette – es schützt vor steigenden, aber nicht vor sinkenden Zinsen. Eine kostenlose Kündigung ist nicht möglich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Finanzberater.

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