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Tipps

Tilgung vs. Sondertilgung – Was lohnt sich mehr?

Schwabenhyp Redaktion Veröffentlicht am 20. Mai 2025 · 4 Min. Lesezeit

Kurz & knapp

Eine höhere anfängliche Tilgung senkt die Gesamtzinskosten am stärksten – der Sprung von 1 % auf 2 % spart bei 300.000 € Darlehen über 130.000 € Zinsen. Sondertilgungen lohnen sich zusätzlich, besonders in den ersten Jahren der Laufzeit. Vereinbaren Sie mindestens 5 % Sondertilgungsoption pro Jahr.

Inhaltsverzeichnis

Tilgung und Sondertilgung – der Unterschied

Bei einer Baufinanzierung zahlen Sie monatlich eine Rate, die aus zwei Teilen besteht:

  • Zinsanteil: Die Gebühr für das geliehene Geld
  • Tilgungsanteil: Der Teil, der tatsächlich Ihre Schulden reduziert

Die reguläre Tilgung ist der vereinbarte Tilgungssatz (z.B. 2% p.a.), der in Ihrer monatlichen Rate enthalten ist.

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung, die Sie über die reguläre Rate hinaus leisten – um Ihr Darlehen schneller zurückzuzahlen.

Wie wirkt sich die Tilgungshöhe aus?

Je höher die Tilgung, desto schneller sind Sie schuldenfrei – aber desto höher ist auch die monatliche Belastung.

Beispiel: 300.000 € Darlehen, 3,5% Sollzins

TilgungMonatliche RateLaufzeit bis 0 €Zinskosten gesamt
1%1.125 €ca. 46 Jahreca. 322.000 €
2%1.375 €ca. 30 Jahreca. 192.000 €
3%1.625 €ca. 23 Jahreca. 140.000 €
4%1.875 €ca. 19 Jahreca. 111.000 €

Die Erkenntnis: Der Sprung von 1% auf 2% Tilgung spart über 130.000 € Zinsen und verkürzt die Laufzeit um 16 Jahre.

Sondertilgung: So funktioniert’s

Die meisten Baufinanzierungsverträge erlauben jährliche Sondertilgungen von 5-10% der ursprünglichen Darlehenssumme. Diese Option muss im Vertrag vereinbart sein.

Beispiel: Bei 300.000 € Darlehen und 5% Sondertilgungsoption können Sie jedes Jahr bis zu 15.000 € zusätzlich tilgen.

Wann sich Sondertilgungen besonders lohnen

  1. Zu Beginn der Laufzeit: In den ersten Jahren ist der Zinsanteil am höchsten. Jede Sondertilgung reduziert die Restschuld und damit die künftigen Zinsen überproportional.

  2. Bei hohen Zinssätzen: Je höher der Zins, desto mehr sparen Sie durch Sondertilgung.

  3. Bei unerwarteten Einnahmen: Weihnachtsgeld, Boni, Erbschaften oder Steuererstattungen.

Rechenbeispiel Sondertilgung

300.000 € Darlehen, 3,5% Zins, 2% Tilgung:

SzenarioLaufzeitZinskostenErsparnis
Ohne Sondertilgung30 Jahre192.000 €
5.000 €/Jahr Sondertilgung22 Jahre134.000 €58.000 €
10.000 €/Jahr Sondertilgung18 Jahre101.000 €91.000 €

Mit nur 5.000 € jährlicher Sondertilgung (ca. 417 €/Monat) sparen Sie fast 60.000 € Zinsen und sind 8 Jahre früher schuldenfrei.

Was ist besser: Höhere Tilgung oder Sondertilgung?

Höhere Tilgung wählen wenn:

  • Sie ein stabiles, hohes Einkommen haben
  • Sie sich die höhere Rate dauerhaft leisten können
  • Sie die Planbarkeit schätzen

Sondertilgung bevorzugen wenn:

  • Ihr Einkommen schwankt (Selbstständige, variable Boni)
  • Sie flexibel bleiben möchten
  • Sie nicht sicher sind, ob Sie dauerhaft mehr zahlen können
  • Sie Rücklagen für Unvorhergesehenes behalten möchten

Ideale Kombination: Eine solide Grundtilgung (mind. 2%) plus Sondertilgungsoption. So haben Sie Planbarkeit und Flexibilität.

Sondertilgung: Vertragsklauseln beachten

Achten Sie beim Abschluss Ihrer Baufinanzierung auf diese Punkte:

  • Höhe der Sondertilgung: Mindestens 5%, besser 10% pro Jahr
  • Mindestbetrag: Manche Banken verlangen z.B. mindestens 1.000 € pro Sondertilgung
  • Zeitraum: Bis wann im Jahr muss die Sondertilgung eingehen?
  • Kostenfreiheit: Sondertilgungen sollten immer kostenfrei sein
  • Flexibilität: Keine Pflicht zur Sondertilgung – es ist ein Recht, keine Verpflichtung

Häufige Fehler vermeiden

  1. Keine Sondertilgungsoption vereinbart: Ohne vertragliche Regelung dürfen Sie keine Sondertilgungen leisten
  2. Zu niedrige Tilgung gewählt: 1% Tilgung war bei Niedrigzinsen schon grenzwertig – bei aktuellen Zinsen ist es problematisch
  3. Rücklagen vergessen: Sondertilgen Sie nicht Ihre letzte Reserve – unvorhergesehene Kosten kommen immer
  4. Steuerliche Aspekte ignoriert: Bei vermieteten Immobilien können Schuldzinsen steuerlich absetzbar sein – dann kann eine Sondertilgung steuerlich nachteilig sein
  5. Vorfälligkeitsentschädigung nicht bedacht: Wenn Sie das gesamte Darlehen vorzeitig ablösen möchten, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen

Fazit

Sowohl eine höhere Tilgung als auch Sondertilgungen sind hervorragende Werkzeuge, um Ihre Baufinanzierung schneller und günstiger abzubezahlen. Die beste Strategie hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Unsere Empfehlung: Mindestens 2% anfängliche Tilgung plus 5-10% Sondertilgungsoption. Damit sind Sie sowohl planbar als auch flexibel aufgestellt.

Weiterführend: Sollzins vs. Effektivzins erklärt | Wie viel Haus kann ich mir leisten? | Baufinanzierung für Selbständige

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Tilgung und Sondertilgung?

Die reguläre Tilgung ist der vereinbarte Tilgungssatz (z. B. 2 % p.a.), der in Ihrer monatlichen Rate enthalten ist. Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche freiwillige Zahlung über die reguläre Rate hinaus, um das Darlehen schneller zurückzuzahlen.

Wie hoch sollte die anfängliche Tilgung sein?

Empfohlen werden mindestens 2 %, besser 3 % anfängliche Tilgung. Bei 1 % Tilgung dauert die Rückzahlung ca. 46 Jahre, bei 2 % nur noch ca. 30 Jahre und bei 3 % rund 23 Jahre. Die Zinsersparnis ist enorm.

Wann lohnt sich eine Sondertilgung besonders?

Sondertilgungen lohnen sich besonders in den ersten Jahren der Darlehenslaufzeit, da der Zinsanteil dann am höchsten ist. Jede zusätzliche Tilgung reduziert die Restschuld und damit alle künftigen Zinszahlungen überproportional.

Wie viel Sondertilgung ist pro Jahr erlaubt?

Die meisten Baufinanzierungsverträge erlauben 5–10 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr als Sondertilgung. Bei 300.000 € Darlehen und 5 % Sondertilgungsoption können Sie jährlich bis zu 15.000 € zusätzlich tilgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Finanzberater.

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